Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.

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Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.

  1. Unsere Ziele
  2. Unsere Forderungen
  3. Auszug aus dem Tierschutzgesetz
  4. Meldebogen über JKK-Verbreitung
  5. Spenden und Mitgliedschaft, Vereinssatzung

Mit Gründungsversammlung am 6. Februar 2009 entstand aus dem "Arbeitskreis Jacobskreuzkraut" der Verein "Arbeitskreis Kreuzkraut", eingetragen unter dem Registerblatt VR 200391 beim Amtsgericht Hildesheim. Er ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

1. Unsere Ziele sind:

  • intensive Aufklärung aller Verantwortlichen und Betroffenen und überregionale Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen bundesweit

  • Verbesserung der Situation für Landwirte und Tierhalter (z.B. materielle und finanzielle Unterstützung)

  • Zurückdrängen von Kreuzkräutern unter Berücksichtigung der Dringlichkeit für Tier- und Verbraucherschutz und Ökologie

  • Konzertierte Aktion mit allen Verantwortlichen (Behörden, Regierungsstellen, Landwirtschaft, Zucht- und Halterverbänden als Vertreter der Tierhalter und Züchter, Privattierhalter)

Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2  Zweck des Vereins

(1.) Zweck des Vereins sind Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere um Tiere vor schädlichen Einflüssen des giftigen Jacobskreuzkrautes und anderer Kreuzkrautarten zu schützen 

(2.) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Öffentlichkeitsarbeit, die 

a) zur Sensibilisierung von Politik, Landwirtschaft, Tierhaltern und Öffentlichkeit beiträgt

b) Wege zum Schutz gegen diese Gefahren weist.  

Aufnahmeantrag, Spendenerklärung und Satzung zum Download (ca. 118 KB) hier...

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene 25,00 Euro / Jahr, Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 Euro / Jahr, Juristische Personen 50,00 Euro / Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Kein Rapsfeld, sondern alles Jakobskreuzkraut!   Foto: Marlit Hoffmann


2. Unsere Forderungen:

Viele Tierhalter, die schon seit langem gegen das giftige Kraut mühevoll vorgehen, sind enttäuscht und verärgert. Sie kämpfen den Kampf gegen Windmühlen, wenn sie ihre eigenen Wiesen kreuzkrautfrei halten, aber ein Befall von Nachbarschaftsflächen und Straßenbegleitgrün durch Samenflug vorprogrammiert ist.

Der Arbeitskreis Kreuzkraut fordert daher die Behörden aller Länder auf, Regelungen zu erarbeiten. Die FDP-Bundestagsfraktion, Frau Dr. Christel Happach-Kasan, Sprecherin für ländliche Räume, beschreitet seit geraumer Zeit die Wege für eine dringende Handlungsnotwendigkeit auf bundesweit einheitlicher Ebene

Der Arbeitskreis Kreuzkraut fordert, und dabei handelt es sich nicht um die Forderung nach einer Ausrottung einer sicherlich ökologisch sinnvollen Pflanze, aber:

  • Es muss dort, wo massives Vorkommen von JKK auftritt, generell für einen rechtzeitigen Schnitt vor der Blüte gesorgt werden; ggf. sind Herbizide erforderlich

  • Dort, wo Weiden oder Wiesen (als Futtermittelgewinnungsflächen)  von Ausbreitung über Samenflug gefährdet sind, muss ebenso und unverzüglich gehandelt werden

  • Bei spätem Schnitt in der Blüte oder im Samenstand ist eine sichere Entsorgung zu gewährleisten wie sie z.B. von der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) empfohlen wird, um eine Erhaltung der Keimfähigkeit der Samen an diesen Gefährdungsflächen an Ort und Stelle zu verhindern 

  • Ergänzend zu den bereits derzeit laufenden stichprobenartigen Lebensmitteluntersuchungen wie für Milch oder Honig sollte eine zusätzliche, wenig aufwändige Untersuchung in diesen auf PA-Belastung erfolgen

  • Eintragung und Listung in der deutschen Giftpflanzendatenbank als giftige Pflanze

  • Auswertung und Beurteilung der vorhandenen Statistik von frühen Todesfällen bei Kälbern aufgrund der Meldepflicht der Rinderhalter (embryonenschädigende Wirkung)

  • Finanzielle und materielle Unterstützung, ggf. Ausgleichszahlungen wegen Ernteausfällen aufgrund von Entsorgungskosten und weiteren Bekämpfungsmaßnahmen für landwirtschaftliche und private Verantwortliche nach dem Verursacherprinzip (zB. für Blattgemüseanbauer, Imker sowie Tierhalter als bisherige Lastenträger der Schuld)

Auszug aus Wikipedia, Verursacherprinzip: Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen werden dem Verursacher zugerechnet. Wenn der einzelne Verursacher nicht festgestellt werden kann oder die Anwendung des Verursacherprinzips zu schweren wirtschaftlichen Störungen führen würde, muss die Allgemeinheit die Kosten ausnahmsweise nach dem Gemeinlastprinzip tragen.

 

 


3. Auszug aus dem Tierschutzgesetz 

§  3 Abs. 9    Es ist verboten, einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet.
Grundsatz: 

§ 1    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Das Gesamte Tierschutzgesetz zum Download ca. 70 KB  hier...

 


4. Senden Sie uns IHRE Meldung über  JKK-haltige Flächen in Ihre Region

Unterstützen Sie uns in der Vorbereitung auf weiterführende Gespräche mit öffentlichen Stellen und senden Sie uns Ihre Meldung über das Auftreten von Jakobskreuzkraut.

Die Handhabung ist denkbar einfach:

  • Meldeformular downloaden und im Ankreuz-Verfahren in WORD ausfüllen. Senden Sie Ihr Meldeformular an post@jkk-info.de Betreff: Meldung JKK PLZ ....
  • Bitte unbedingt mit Postleitzahl abspeichern und dann erst zusenden!  

Ihre Angaben dienen der Dokumentation und einer statistischen Auswertung über den Flächenbefall in Deutschland.

 

Der Meldebogen, für mehrere Flächen geeignet, ohne Angaben zur Person

Meldebogen über das Auftreten von Jakobskreuzkraut zum Download ca. 80 KB  hier...

Eine dringende Bitte an unsere Website-Besucher!

Fotografische Dokumentationen und weitere Angaben sind herzlich willkommen!

Die Meldung wird anonym bleiben! Sie beinhaltet keinen Namen sondern nur Ihre PLZ!


Wichtig für Bayern: Weitere Senecio-Arten wie WasserKK, Schmalblättr.KK, AlpenKK, aber auch JacobsKK

Bitte auch diesen Erfassungsbogen ausfüllen vom  AELF Bayern (Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Kaufbeuren) hier downloaden oder direkt besuchen

Mehr Infos und Hilfe über WasserKK, FuchsKK, RaukenblättrigesKK und AlpenKK beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) hier...

 


5.  Spenden und Vereinsbeitritt 

Unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende oder mit Ihrer Mitgliedschaft.

Insbesondere brauchen wir Sie als Betroffene(n), um weiterhin in diesem Umfange tätig sein zu können!

Download Spendenbereitschaft und Mitgliedsbeitritt, Vereinssatzung ca. 118 KB hier...

Spendenkonto

Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.
Volksbank Hannover BLZ 251 900 01
Konto-Nr.:  610 111 900

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene 25,00 Euro / Jahr, Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 Euro / Jahr, Juristische Personen 50,00 Euro / Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Aufnahmeantrag, Spendenerklärung, Satzung zum Download (ca. 118 KB) hier...

Info-Rundmail über Aktualisierungen ...sofern Sie mir per E-Mail mitteilen, dass Sie informiert werden möchten. E-Mail an post@jkk-info.de Betreff: News JKK

Bild des Jahres 2009: Heuwiese eines Milchbauern

Extremer JKK-Befall, Mahd für Winterfutter in Silage, Fütterung vermutlich an eigene Rinder

 

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