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Erste Gespräche auf EU-Ebene

Unter dem Titel "Workshop on contaminants in the food chain related to Pyrrolizidine Alkaloids as undesirable substances in animal feed" widmet sich die EU in Brüssel jetzt dem Thema. Bei dem international besetzten Kongress vom 22. bis 23. Februar 2010 hat auch Dr. Helmut Wiedenfeld, akadem. Direktor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn teilgenommen und referiert. 

  • Bitte beachten Sie auch seine eingestellte Zusammenfassung Gesetzliche Regelungen zum Auftreten von PA von der WHO, von Neuseeland, Australien, den USA, Europa, den Niederlanden, Österreich und Deutschland.  Download ca. 130 KB hier...

  • "Grenzwertfestlegung für PA in Nahrungsmitteln", Stellungnahme von Dr. Wiedenfeld hier: http://www.ak-kreuzkraut.de/pa-toleranz.htm 

     

EU setzt Flächenstilllegungsprogramm aus

Seit 2008 dürfen Bracheflächen wieder bewirtschaftet werden. Der Hintergrund sind steigende Nachfragen nach Getreide, derer Preisanstieg sowie schlechte Ernten.

Die EU hatte 1992 für Betriebe über 20 ha Ackerfläche (ca.-Angabe) ein Stilllegungsgebot für 10% der Fläche angeordnet. Diese Verordnung wurde nunmehr für Herbst / Frühjahr 2008 bis auf weiteres aufgehoben. Dieser Entschluss begünstigt natürlich auch den Kampf gegen das Jakobskreuzkraut - ein heimlicher Erfolg!

  • Bewirtschaftete Flächen nehmen dem Jakobskreuzkraut jegliche Grundlage

So nicht: Diese Dauerweide für 5 Pferde stellt mehr als eine akute Gefahr dar! 

für Großdarstellung anklicken

Tierschutz im landwirtschaftlichen Betrieb - Einführung 

 

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält Grundregeln zum Schutz von Tieren aller Arten (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden.

Diese Regelung beruht auf dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und den vom "Farm Animal Welfare Council" des britischen Landwirtschaftsministeriums festgelegten "fünf Freiheiten"

 

Die Fünf Freiheiten

laut Europäischer Regelungen zur Haltung von Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb

  1. Freisein von Hunger und Durst (Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung)

  2. Freisein von Unbehagen (angemessenes Lebensumfeld mit Unterschlupf und bequemem Liegeplatz)

  3. Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Verhütung bzw. schnelle Behandlung)

  4. Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen)

  5. Freisein von Angst und Leiden (Haltungsbedingungen und Behandlungen, die keine psychischen Leiden fördern

http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/index_de.htm

Details für die EU-Handlung
  • in der gesamten EU fallen ca. 3,8 Mio Hektar unter diese Regelung

  • der hohe Getreidebedarf nach z.B. Mais, Sonnenblumen, Roggen stammt aus der steigenden Nachfrage für Bio-Gas-Anlagen

  • steigende Nachfrage auch nach Raps für Biodiesel

  • demzufolge wurde der Getreideanbau von z.B. Hafer oder Weizen verdrängt, da diese Getreidepreise niedriger waren als die von Abnehmern von Rohstoffen für Bio-Gas-Anlage oder Biodiesel

  • die EU will somit eigentlich den Markt der Getreidepreise beeinflussen (z.B. wieder fallende Hafer- und Braugerstenpreise) und erhofft sich von der zeitweilig aufgehobenen Anbausperre, dass die Getreideernte 2008 um 10 - 17 Mio Tonnen steigt

 

Nebenwirkung

Die Bewirtschaftung bisheriger Bracheflächen bedeutet Pflege (flächiger Bewuchs, Unkräuterbehandlung) und damit Unterdrückung der Vermehrung von Jakobskreuzkraut

 

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