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Schmalblättriges oder Afrikanisches Greis- bzw. Kreuzkraut (Senecio inaequidens)

Das Schmalblättrige Kreuzkraut (auch Afrikanisches Greiskraut genannt) ist keine einheimische Pflanze, sondern ein Neophyt, eine invasive (gebietsfremde) Pflanze.

Es ist hochtoxisch.

Für Großdarstellung Fotos anklicken

 

Die Fotos stammen vom Wegesrand neben einer Mähwiese in Niedersachsen ca. 55 km von der Autobahn und 5 km von einer Landestrasse entfernt liegend. Einzelne Vorkommen auf der Wiesenfläche konnten vom Eigentümer identifiziert und manuell ausgestochen werden.

Es unterscheidet sich in Wuchsform (strauchartig) und Blatt stark von anderen Kreuzkrautarten. Es bildet keine Blattrosetten, so dass man es im Vegetationszyklus leider erst zur Blütezeit sicher erkennen kann.

Das Schmalblättrige Greiskraut ist mehrjährig und ursprünglich aus Südamerika eingewandert. Man sieht es zur Hauptblütezeit von August bis Oktober millionenfach an Autobahnen. Die Verbreitung lässt sich auf Windflug, anhaftende Samen an Fahrzeugen, die weit mitgetragen werden und mangelnde Pflegeschnitte (insbesondere der Mittelstreifen) zurück führen. 

In Deutschland wurden bereits im Jahre 1996 von der TU Braunschweig (Dr. Detlef Griese) Untersuchungen von Vorkommen an der Bundesautobahn A2 vorgenommen und ausgewertet. Es wurden einzelne Vorkommen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis nach Brandenburg kartiert.

Mittlerweile findet sich nicht nur auf der Ost-West-Linie, sondern von Nord- bis hin nach Süddeutschland das Schmalblättrige Kreuzkraut und das nicht nur an Autobahnen, sondern auch an Bundes- und Landstraßen sowie an weit abgelegenen Kreisstraßen und auf Futtermittelgewinnungsflächen, wie die Fotos beweisen.

In der Schweiz steht Senecio inaequidens seit 2004 auf der Schwarzen Liste (Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen, www.cps-skew.ch ). "(...) Sämtliche Arten der Schwarzen Liste unterliegen der besonderen Sorgfaltspflicht. Invasive Pflanzen  vermögen sich auf Kosten einheimischer Arten in der Natur zu etablieren. Sie tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Gemäß Art 8 h) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt muss das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden (...)

In der Freisetzungsverordnung der Schweiz steht das Schmalblättrige Greiskraut auf der Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Pflanzen.

 

 

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